Arbeitsschutz ist essenziell. Er dient der Sicherheit und der Erhaltung der Gesundheit.
Zitat: „Hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, der ehrenamtlich Tätigen* und der freiwillig gesetzlich unfallversicherten Wahlamtsinhaber (Kurzbezeichnung: Versicherte), bei deren Tätigkeiten im Verein, ergibt sich die Verantwortung des Vorstandes einerseits aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und andererseits aus dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1).„
DISCLAIMER: Die folgenden Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen wurden. Dennoch können wir Fehler nicht ausschließen. Daher bitten wir Euch im Zweifel nochmal mit einem Vorstandsmitglied sprechen, um eine persönliche Erläuterung bzw. Einweisung zu bitten und nach Möglichkeit sich zusätzlich selbst über die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. auf dieser Seite und im Internet zu informieren.
Für die Sicherstellung des Arbeitsschutzes stellt der DBYC e. V. u. A. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung.
Diese sind in primär für die Durchführung von Vereinsarbeiten vorgesehen, bei denen eine Gesundheitsgefahr besteht. Dies gilt beispielsweise für Arbeitseinsätze (Working Days) bei denen unsere Boote gestrichen oder geschliffen werden oder mit Kunstharzen gearbeitet wird. Wer selbst über eine eigene adäquate PSA verfügt wird gebeten diese aus hygienischen Gründen alternativ zu verwenden.
Sollte keine eigene adäquate PSA zur Verfügung so soll mindestens in folgenden Fällen auf die PSA des Vereins zurückgegriffen werden. Es existieren zwei vollständige PSAs im Verein. Diese befinden sich im Gitterverschlag der großen Werkstatthalle (hinten links). Den Schlüssel für den Verschlag erhaltet ihr von einem Vorstandsmitglied sollte er abgeschlossen sein.
- Bei Arbeiten mit lösungsmittelhaltigen Lacken (u. A. Organische Dämpfe – Siedepunkte über 67 Grad Celsius oder darunter)
- Bei Schleifarbeiten an Booten bestehend aus Glasfaserkunststoff, Holz oder anderen Materialien (GFK – zumeist Epoxydharze und Polyesterharze mit einlaminiertem Holz und Weitere)
- Beim Anstrich unserer Vereinsboote mit lösungsmittelhaltigen Lacken oder Antifouling
- Bei Reparatur unserer Vereinsboote unter Verwendung von Kunstharzen (Epoxidharz oder Polyesterharz z. B.)
- Bei Arbeiten mit Glasfasermatten
- Vor Aufnahme der Arbeiten sind zudem die jeweiligen Gefahrenhinweise auf der Verpackung der verwendeten Mittel zu prüfen (H-Meldung – Harzard Statement). Im Zweifel sind zusätzlich zur Atemschutzmaske, Augenschutz und Handschuhen auch Overalls zu tragen, um den Kontakt der Gefahrenstoffe mit der Haut zu unterbinden.
Die PSA besteht jeweils aus folgenden Utensilien:
- Halbmaske (Wisent Twinfiltermaske) – 2 Halbmasken stehen den Mitgliedern zur Nutzung bei Vereinsarbeiten zur Verfügung. Bitte nach jedem Gebrauch entsprechend der Herstellervorgaben reinigen und desinfizieren. Ein passendes Desinfektionsmittel sowie Tücher und Küchenpapier liegen der PSA bei. Wichtig: Beide Masken sind aktuell gereinigt, desinfiziert und befinden sich in wieder verschließbaren Kunststoffbeuteln. Die Filter müssen gasdicht verpackt sein damit diese mehrfach verwendet werden können (A2P2 und ABEK). Dies dient dazu die Funktionalität der Filter zu erhalten (Sie reagieren mit der Umgebungsluft bzw. darin enthaltenen Gasen und Partikeln). Daher bitte die Masken mit Filtern nach Gebrauch reinigen, desinfizieren, wieder in den dazugehörigen Kunststoffbeutel legen und verschließen. Sowohl die Gas- als auch die Partikelfilter haben eine maximale Gebrauchsdauer. Nach Erreichen dessen Erreichung müssen die Filter gewechselt werden, um eine ordnungsgemäße Filterleistung gewährleisten zu können.
- A2P2-Filter (Hersteller Wisent)
2 Packungen mit jeweils 2 Filtern je Packung sind vorhanden. Dieser Filtertyp dient dazu Organische Dämpfe mit Siedepunkt über 67 Grad C zu filtern. Partikelfilter werden nach DIN EN 149 in 3 Klassen unterschieden:P1: geringes Abscheidevermögen,
P2: mittleres Abscheidevermögen,
P3: hohes Abscheidevermögen.
Bei Unwissenheit und Unsicherheiten bzgl. des Arbeitsschutzes bitte Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied halten. Zusätzlich sind die Vorgaben aus der Einweisung zu beachten.
- Bei Maler- und Lackierarbeiten mit gesundheitsschädlichen Dämpfen (Organische Dämpfe, Anorganische Dämpfe etc.). Hierbei ist zwingend folgende PSA zu tragen:
- Halbmaske (Wisent Twinfiltermaske) mit passendem Gasfilter. Für das Auftragen von Antifouling auf unsere Clubboote wird ein Gasfilter vom Filtertyp A benötigt. Es kann daher wahlweise ein A2P2-Filter (Wisent A2P2-Filter) oder ein ABEK-Filter (Wisent ABEK-Filter – A1B1E1K1) verwendet werden. Antifouling ist beispielsweise zwingend an der frischen Luft unter Verwendung einer Atemschutzmaske aufzutragen.
- Eine Schutzbrille die sowohl die Augen umschließt als auch den Nasenflügel dicht umschließt. Dies dient dazu das Eindringen von gesundheitsschädlichen Gasen und Dämpfen in die Augenschleimhäute optimal zu mitigieren.
- Für das Anstreichen ist die Verwendung von Einweg Gummihandschuhen erforderlich. Diese werden ebenfalls durch den DBYC e. V. zur Verfügung gestellt.
Folgend Informationen zu den gängigen Filtertypen (Quellen: Haufe Arbeitsschutz, Draeger Atemschutzgeräte, www.chemie.de, de.wikipedia.org)
Filtertyp | Hauptanwendungsbereich |
---|---|
A-Filter | Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C
Chemische Verbindungen (Beispiele / Auszug):
|
B-Filter | Anorganische Gase und Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure)
aber: nicht gegen Kohlenmonoxid |
E-Filter | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase |
K-Filter | Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate |
AX-Filter | niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt bis maximal 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2
Chemische Verbindungen (Beispiele / Auszug):
|
SX-Filter | wie vom Hersteller festgelegt |
NO-P3-Filter | nitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOx |
Hg-P3-Filter | Quecksilber |
CO-Filter | Kohlenstoffmonoxid |
Reaktorfilter, meist: Reaktor-P3 | radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan |
Filterklasssen
Für Vollmasken, Halbmasken, Viertelmasken und Mundstückgarnituren existieren verfügbare Gasfilter. Für Filtertypen A-Filter, B-Filter, E-Filter und K-Filter existiert eine Klasseneinteilung in jeweils drei Klassen (A1, A2, A3, B1, B2, B3, E1, E2, E3, K1, K2 und K3).
Gasfiltrierende Halbmasken gibt es in den zwei Filterklassen 1 und 2 nur für die Filtertypen FFA, FFB, FFE und FFK.
Gasfilter haben im Gegensatz zu Partikelfiltern bei einer höheren Klasse kein besseres Abscheidevermögen. Gasfilterklassen unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens. Den Gasfilterklassen sind unterschiedliche höchstzulässige Gaskonzentrationen zugeordnet (vgl. Tab. 2).
Gasfilterklasse | höchstzulässige Gaskonzentration |
---|---|
1 | 1.000 ml/m³ (0,1 Vol.-%) |
2 | 5.000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) |
3 | 10.000 ml/m³ (1,0 Vol.-%) |