Mitgliedschaft (Mitglied werden)

Herzlich willkommen auf der Webseite der DBYC.

Wenn ihr an einer Mitgliedschaft im DBYC e. V. interessiert seid gibt es folgende Dinge zu beachten:

Solltet ihr an unserem Ausbildungsprogramm interessiert sein gilt es Folgendes zu beachten:

  • Wir bieten Ordentlichen, Jugend- und Familienmitgliedern jährlich im Rahmen unseres Ausbildungsprogramms die Möglichkeit die folgenden Segelqualifikationen zu erwerben:
    • SBF-Binnen Segel und Motor (vgl. Anmerkungen *1)
    • SBF-See (*2)
    • UBI und SRC (Funkscheine – *3)
  • Ansprechpartnerin für die Segelausbildung ist derzeit unsere Jugendwartin Kerstin Holsten (Youthworker). Ihr erreicht diese unter: youthworker[at]dbyc.eu oder ausbildung[at]dbyc.eu

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Anmerkungen zum SBF-Binnen *1:

  • Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
  • Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
  • Die SBF-Binnen-Ausbildung unterteilt sich in einen Theorie- und Praxisteil.
  • Weitere Informationen zu den Prüfungsbestandteilen findet man unter:
    https://www.sportbootfuehrerscheine.org/fuehrerscheine-funk/sbf-sportbootfuehrerschein/

Anmerkungen zum SBF-See *2:

  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011).
  • Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
  • Die SBF-See-Ausbildung unterteilt sich in einen Theorie- und Praxisteil.

Zulassungsvoraussetzungen für den SBF-Binnen und SBF-See:

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Anmerkungen zum UBI *3:

  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Anmerkungen zum SRC *3:

  • Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
  • Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.