Die Berliner Senatsverwaltung hat ihre Ansicht zur Einordnung des Segelns als Individualsport und die Einordnung der Vereinsgelände als Sportstätte revidiert. Somithin sind nun also erlaubt:
- Nutzung der Boote zum Zwecke der Sportausübung auf dem Wasser,
mit max. zwei Personen an Bord. - Arbeiten an Booten, die der Vorbereitung des Slippens dienen.
Nicht erlaubt bleibt weiterhin alles, was den allgemeinen Vorschriften der Kontaktbeschränkungen zuzuordnen ist.
Die genauen Wortlaute sind den Informationen der Senatsverodnung und dem Rundschreiben des Berliner Segler-Verbandes zu entnehmen.