Sportbetrieb untersagt

Auch wenn es sich nicht jedem sofort erschließt, bleibt zu betonen:

Jedweder Sportbetrieb auf dem
Gelände des DBYC ist verboten!

Zum Sportbetrieb wird neben der Segelei auch das Arbeiten an Booten gerechnet! Sowohl Ordnungsamt als auch die Wasserschutzpolizei überwachen dieses aktiv. Verstöße dagegen können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.

Grundlage sind die Verordnungen des Berliner Senats vom 19.03. und ff.

Dazu sei an dieser Stelle auf die Einordnungen des Berliner Seglerverbandes und insbesondere die der Berliner Wasserschutzpolizei verwiesen.

f. den Vorstand, C.H.

Ein Kommentar zu “Sportbetrieb untersagt

  1. Racing Member Autor des Beitrags

    O/B:

    Ich kann es einfach nicht glauben, warum einige Segler so einen Stress machen und nicht bereit sind, einmal auf Ihren Segelspass zu verzichten, vielmehr mit Statements von Rechtsanwälten die Thematik weiter befeuern. Es gibt sicherlich wichtigeres bei den Vereinsvorständen, Landessportbund und den BSV in dieser unwirklichen Zeit zu tun, als sich mit diesen -aus meiner Sichtweise- Unverbesserlichen auseinander zu setzen.
    Wir sollten uns glücklich schätzen, dass wir in dieser Zeit noch soviele Freiheiten haben, was nicht selbstverständlich ist. Sie brauchen nur nach West und Süd schauen welche Einschränkungen hier die Bürger ertragen müssen, geschweige in den Diktaturen.
    Sie sollten lieber für die Mitmenschen mehr Empathie zeigen, die täglich unsere Versorgung insbesondere die gesundheitliche in den Kliniken, Krankenhäusern und sonstigen Pflegeeinrichtungen aufrecht erhalten.

    Ich hoffe für uns Alle, das wir diese Hilfen nicht in Anspruch nehmen müssen und eines Tages bei Wind und Sonne wieder unseren Segelspass haben werden.

    LG
    Reinhard